BERTRAMS – Der Innovative Abgas- und Ofenrohrspezialist.
Seit 1876.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bertrams GmbH & Co KG

  1. Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Bertrams GmbH & Co KG (FN 5653 p – kurz Bertrams genannt) an deren unternehmerische Kunden (auch Besteller oder Käufer genannt). Für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern werden im Einzelfall gesonderte Bedingungen vereinbart.
    • Lieferungen und Leistungen von Bertrams erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender AGB, die durch die Auftragserteilung als anerkannt und für beide Teile verbindlich gelten. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden für uns nicht verbindlich; fehlender Widerspruch seitens Bertrams bedeutet in keinem Fall die Anerkennung solcher Bedingungen.
    • Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die auf der Website bertrams.co.at abrufbar ist und auch dem Kunden übermittelt wurde. Zukünftige Anpassungen und Änderungen unserer AGB behalten wir uns ausdrücklich vor und werden auf geeignete Weise bekanntgegeben.
  1. Angebote und Auftragserteilung
    • Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Bertrams.
    • Die Auftragserteilung erfolgt durch Freigabe unseres unverbindlichen Angebots. Mit der Freigabe bietet der Besteller uns verbindlich an, einen Vertrag mit Bertrams auf Grundlage unseres Angebots und dieser AGB abzuschließen. Die Freigabe durch den Besteller ist nur rechtswirksam, wenn sie uns schriftlich (ggfs. binnen der in unserem Angebot genannten Frist) zugegangen ist. Die Freigabe des Bestellers ist per E-Mail ausreichend.
    • Die Auftragserteilung des Kunden wird seitens Bertrams durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail ausreichend) oder durch tatsächliche Ausführung angenommen (Auftragsbestätigung). Mit Auftragsbestätigung kommt der Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und Bertrams zustande. Der Käufer ist verpflichtet, die mit erteiltem Auftrag bestellte Ware abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
    • Konstruktionszeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und sonstige Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung von Bertrams ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht von Bertrams und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden (vgl. auch Punkt 10.1).
  1. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
    • Es gelten die in unseren Verkaufsunterlagen ausgewiesenen Preise als unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise. Die Preise bei Bestellungen gelten nur für das jeweilige Angebot und sind für Nachbestellungen unverbindlich. Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk oder Lager von Bertrams und werden in EURO zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben und verrechnet. Bei Verkäufen in anderer Währung sind wir berechtigt, den Käufer mit einem eventuellen Kursverlust zu belasten, der sich ab Auftragsbestätigung bis zum Zahlungseingang ergibt.
    • Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Rechnungslegung auf elektronischem Wege ist ausreichend. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß Unternehmensgesetzbuch zu verrechnen. Darüber hinaus verfallen gewährte Vergünstigungen und sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer des Zahlungsverzugs einzustellen. Die Geltendmachung eines weiterführenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    • Die Lieferung erfolgt ab Werk oder jeweiligem Lager von Bertrams. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers (vgl. Punkt 5.). Auch wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde. Wir behalten uns die Wahl der Versandart vor.
    • Die Lieferung erfolgt im Inland mittels Paketdienst, Bahn oder Spedition. Für Bestellungen mit einer Rechnungssumme bis EUR 500 netto nach Berücksichtigung der individuellen Rabatte werden die Versandkosten des Transporteurs und eine Handlinggebühr von pauschal EUR 15 inkl. MwSt. je Bestellung verrechnet. Für Bestellungen mit einer Rechnungssumme über EUR 500 netto nach Berücksichtigung der individuellen Rabatte erfolgt die Zustellung frei Haus und ohne Verrechnung der Handlinggebühr.
    • Für Lieferungen ins Ausland ist im Einzelfall eine individuelle Kalkulation der Lieferkonditionen notwendig. In jedem Fall trägt der Käufer sämtliche mit der Auslandslieferung verbundenen Zusatzkosten.
    • Lieferungen an unbekannte Firmen / Neukunden erfolgen nur gegen Vorauskasse. Die Entscheidung darüber liegt im alleinigen Ermessen von Bertrams.
    • Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Bemängelungen zurückzuhalten. Der Käufer ist ebenso wenig berechtigt, mit eigenen Forderungen (sofern nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Bertrams ausdrücklich und schriftlich anerkannt) gegen Forderungen von Bertrams aufzurechnen oder Forderungen und Rechte aus unserem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von Bertrams abzutreten.
  1. Lieferfristen und Termine
    • Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung (vgl. Punkt 2.3), jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen.
    • Etwaige vom Käufer verursachte oder ihm zuzurechnende Verzögerungen oder innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.
    • Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
    • Höhere Gewalt (vgl. Punkt 8.4) und sonstige unserer Einflussnahme und der Einflussnahme unserer Vorlieferanten nicht unterliegende Behinderung der Erzeugung oder Ablieferung verlängern die Lieferfrist und verschieben den Liefertermin, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Rechtsansprüche ableiten könnte.
    • Falls wir in Verzug geraten, so muss der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, so ist der Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer nachweislich und objektiv unbrauchbar sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
    • Eine für den Fall der Überschreitung der Lieferfrist oder des Liefertermins in der Auftragsbestätigung vereinbarte Konventionalstrafe oder Schadenersatz kann vom Besteller nur dann gefordert werden, wenn uns ein von uns zu vertretendes Verschulden am Lieferverzug trifft. Dafür ist der Käufer beweispflichtig. Die Konventionalstrafe / Schadenersatz kann dabei 5% des Wertes der verspäteten Lieferung bzw. Teillieferung bzw. des vereinbarten Werklohnes nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  1. Versand und Gefahrenübergang
    • Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung wird die Ware in handelsüblicher Verpackung geliefert. Besondere Verpackungsvorschriften und -anforderungen sind uns spätestens bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.
    • Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über.
    • Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Ein dahingehender Auftrag hat schriftlich mit der Auftragserteilung zu erfolgen.
    • Bei Auslandsgeschäften ist der Käufer für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Vorschriften bezüglich des Exports und Imports und der Verwendung der verkauften Produkte verantwortlich, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Der Käufer hält Bertrams diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
    • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung bereits als an uns abgetreten gilt. Der Besteller ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.
    • Bei Pfändung der in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen oder bei sonstiger Inanspruchnahme dieser durch Dritte hat der Besteller unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu informieren.
    • Falls der Eigentumsvorbehalt im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes entsprechend den Gesetzen des Landes, in das unsere Ware verkauft wird, nicht anerkannt wird oder unwirksam ist, so gilt die nach den Gesetzen dieses Landes zulässige und bestmögliche Sicherung unseres Rechts als vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die bestmögliche Wahrung der Rechte von Bertrams notwendig und dienlich sind.
    • Im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
  1. Mängelrügen und Gewährleistung
    • Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich und mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren und fachkundigen Sorgfalt zu untersuchen. Hierbei erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Tagen (Ausschlussfrist) schriftlich anzuzeigen und die bemängelten Teile auf Verlangen franko zu übersenden. Mängel, die nach Ablieferung trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
    • Der Käufer ist außerdem verpflichtet, festgestellte Beschädigungen der Verpackung sowie Abweichungen von den Angaben im Frachtbrief oder sonstigen Lieferschein darin zu vermerken und darüber Bertrams vorab per E-Mail samt Belegfotos zu benachrichtigen – widrigenfalls ist eine Rückerstattung oder Ersatzleistung beim Transportunternehmen oder bei Bertrams nicht mehr möglich. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ein „Prüfvorbehalt“ von Versicherungen nicht akzeptiert wird.
    • Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers sowie Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Informationen über fehlerhafte Waren und Reklamationen, die über mehrere Lieferungen ohne jeweilige Mängelrüge gesammelt werden, gelten jedenfalls als verspätet.
    • Für ordnungsgemäß gerügte Mängel des gelieferten Werkes oder des Kaufobjektes haften wir nur in der Weise, dass wir ab Werk alle schadhaften Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern. Das Recht zu Austausch oder Verbesserung des Mangels steht uns so lange und so oft zu, bis der Mangel vollständig behoben ist.
    • Für Materialmängel haften wir insoweit, als wir den Mangel bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätten erkennen müssen. Die Haftung von Bertrams ist jedenfalls insoweit begrenzt, als der Vorlieferant für den Materialmangel einzustehen hat.
    • Bei Wiederverkäufen haften wir nur im Rahmen der Haftung der Vorlieferanten.
    • Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die teilweise Lieferung für den Auftraggeber nachweislich und objektiv unbrauchbar ist.
    • Die Haftung im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt nur gegenüber dem Besteller (erster Erwerber). Bei Weiterveräußerung des gelieferten Werkes oder der verkauften Sache durch den Käufer erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber Bertrams.
    • Wird eine Lieferung von uns aufgrund von Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so trägt dieser die volle Verantwortung für alle Schäden und Rechtsnachteile, die uns aus der Anfertigung des Werkes entstehen können. Diesbezüglich besteht keine Untersuchungs- oder Warnpflicht seitens Bertrams und hält der Kunde Bertrams vollkommen schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch in patentrechtlicher Hinsicht. In solchen Fällen erstreckt sich unsere Haftung nur darauf, dass die Ausführung des Werkes nach den Angaben des Bestellers durchgeführt wurde.
    • Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich in allen Fällen nur auf den Anspruch auf Beseitigung des von uns gemäß diesen AGB zu vertretenden Mangels. Alle darüberhinausgehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers welcher Art auch immer, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die am Werk oder der verkauften Sache oder die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen (vgl. auch Punkt 8.).
    • Gewährleistungsansprüche verjähren in allen Fällen nach Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe. Der Käufer ist stets beweispflichtig; jede Vermutung der Mangelhaftigkeit wird ausgeschlossen. Im Falle der Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der bedungenen Gewährleistungspflicht ein.
  1. Haftungsbegrenzung und Verjährung
    • Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen AGB und ist in jedem Fall auf Bertrams zurechenbare grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, mit Ausnahme von Personenschäden. Dies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen.
    • Für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände haften wir nicht.
    • Die Haftung von Bertrams ist in jedem Fall zur Gänze ausgeschlossen für nicht-private Sachschäden nach Produkthaftungsvorschriften, für bloße Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige indirekte oder mittelbare Schäden, sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
    • Soweit und solange Bertrams ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophe, Streik, Sanktionen und Embargo, sonstige hoheitliche Eingriffe und behördliche Maßnahmen und Beschränkungen) oder aufgrund einer anderweitigen Nichtverfügbarkeit von Energie oder Ressourcen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, liegt keine Vertragsverletzung vor, die den Kunden zu Ersatzansprüchen berechtigen.
    • Sämtliche Ansprüche gegen uns, unabhängig vom Rechtsgrund, verjähren spätestens nach Ablauf von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, soweit nicht gesetzlich oder in diesen AGB kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind.
    • Die Haftung von Bertrams ist mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
    • Soweit unsere Haftung in diesen AGB beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für Erfüllungsgehilfen sowie verbundene Unternehmen von Bertrams.
    • Der Kunde stellt Bertrams von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund schuldhafter Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen seitens des Kunden erheben. Im Fall einer Inanspruchnahme von Bertrams durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich und auf eigene Kosten sämtliche Informationen mitzuteilen und Maßnahmen zu ergreifen, die für eine Prüfung, Verteidigung und Abwehr der Ansprüche Dritter erforderlich sind.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    • Für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz von Bertrams in Wien als Erfüllungsort.
    • Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller unmittelbar oder mittelbar ergeben, nur das am Sitz von Bertrams sachlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller wahlweise an seinem ordentlichen Gerichtsstand oder am Ort dessen sonstigen Vermögens zu klagen.
    • Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsfragen wird die ausschließliche Anwendung der österreichischen Rechtsvorschriften vereinbart, mit Ausnahme deren Kollisions- und Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
  1. Immaterialgüterrechte, Datenschutz
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken, Logos oder sonstige gewerbliche Schutz- und Kennzeichenrechte von Bertrams zu verwenden. Soweit diese AGB oder die Auftragserteilung nichts anderes vorsehen, liegen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich bei Bertrams oder deren Lizenzgebern und erfolgt hinsichtlich unserer Immaterialgüterrechte und Leistungen keine Lizenzierung welcher Art auch immer.
    • Im Rahmen der Geschäftsbeziehung stellen uns Kunden auch personenbezogene Daten zur Verfügung, die für die Erstellung von Angeboten und die Abwicklung unserer Lieferungen und Leistungen erforderlich sind. In unserer Datenschutzerklärung (Anlage A – abrufbar auf der Website bertrams.co.at) informieren wir über die Verwendung und den Schutz personenbezogener Daten, sowie über die dafür notwendigen Zwecke und Rechtsgrundlagen. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern dient lediglich der Information gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung.